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   BVerwG, 11.12.1979 - 2 B 52.78   

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https://dejure.org/1979,3682
BVerwG, 11.12.1979 - 2 B 52.78 (https://dejure.org/1979,3682)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.1979 - 2 B 52.78 (https://dejure.org/1979,3682)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 1979 - 2 B 52.78 (https://dejure.org/1979,3682)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Weigerung zur Distanzierung von der Politik einer bestimmten politischen Partei - Eignung eines Bewerbers für ein Amt - Unterstützung von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1979 - 2 B 52.78
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]).
  • LAG Bremen, 02.12.1977 - 1 Sa 231/76

    Anspruch auf Einstellung in den Schuldienst für die nächst frei werdende Stelle;

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1979 - 2 B 52.78
    Inwieweit dieser Frage in Hinblick auf Anhörungen, die die Einstellungsbehörde zur Bildung ihres prognostischer Urteils über die Eignung eines Bewerbers vornimmt (so z.B. im Falle des von der Beschwerde zitierten Urteils des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 2. Dezember 1977 - 1 Sa 231/76 - [NJW 1973, 910]), rechtsgrundsätzliche Bedeutung zukommen könnte, bedarf im vorliegenden Falle keiner Entscheidung, weil sich die Frage hier in einem anderen Zusammenhang stellt.
  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78

    Beamter auf Widerruf - Vorbereitungsdienst - Entlassung - Mangelnde Gewähr der

    Danach ist ein Irrtum der Behörde über die persönliche Eignung eines Beamtenbewerbers im Zeitpunkt seiner Ernennung - und damit auch über die Gewähr der Verfassungstreue (vgl. auch BVerwGE 18, 276; Beschluß vom 11. Dezember 1979 - BVerwG 2 B 52.78 -) - allein im Rahmen dieser die Nichtigkeit und die Rücknahme der Ernennung regelnden Bestimmungen relevant.
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